Kapitel 1 · Leseprobe

Warum es den EU AI Act gibt

Ziele, Risikoklassen, verbotene Anwendungen, Hochrisiko-KI, Transparenzpflichten und Artikel 4 (AI Literacy).

Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Er wurde von der Europäischen Union verabschiedet, um einheitliche Regeln für die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Betrieb von KI-Systemen im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel ist es, einerseits die Chancen der Technologie für Wirtschaft und Gesellschaft zu nutzen und andererseits Grundrechte, Sicherheit und Vertrauen der Menschen zu schützen. Für einen mittelständischen Betrieb bedeutet das konkret, dass beim Einsatz von KI-Werkzeugen künftig nicht nur Datenschutz und Arbeitsrecht, sondern auch spezifische KI-rechtliche Vorgaben zu beachten sind.

Die Verordnung verfolgt einen sogenannten risikobasierten Ansatz: Je größer das potenzielle Risiko eines KI-Systems für Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte ist, desto strengere Anforderungen gelten. Ein System zur automatischen Rechtschreibkorrektur wird also anders behandelt als ein System, das über die Kreditwürdigkeit von Kunden entscheidet. Dieser abgestufte Ansatz soll verhindern, dass harmlose Anwendungen unnötig stark reguliert werden, während wirklich risikoreiche Systeme einer strengen Kontrolle unterliegen.

Geltungsbereich: Wen betrifft das Gesetz?

Der EU AI Act gilt nicht nur für Hersteller von KI-Systemen, sondern ausdrücklich auch für sogenannte Betreiber, also Unternehmen und Organisationen, die KI-Systeme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen. Ein Handwerksbetrieb, der eine KI-gestützte Software zur Terminplanung nutzt, ist damit ebenso betroffen wie ein Konzern, der ein eigenes KI-System entwickelt. Die Pflichten für Betreiber sind zwar in der Regel geringer als für Hersteller, bestehen aber dennoch und müssen ernst genommen werden, insbesondere wenn Hochrisiko-Systeme zum Einsatz kommen.

Merksatz

Der EU AI Act gilt für Hersteller und für Betreiber von KI-Systemen gleichermaßen, auch ein kleiner Betrieb, der fremde KI-Software einsetzt, hat Pflichten zu erfüllen.

Zeitplan der Umsetzung

Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, die einzelnen Vorschriften gelten jedoch gestaffelt über mehrere Jahre. Verbotene Praktiken mussten bereits seit Februar 2025 eingestellt werden. Seit dem 2. August 2025 gilt Artikel 4 der Verordnung, der Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal zu sorgen. Weitere zentrale Pflichten, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme, treten überwiegend ab August 2026 und in Teilen ab August 2027 in Kraft. Für Betriebe bedeutet dieser gestaffelte Zeitplan, dass Vorbereitungen jetzt beginnen sollten, statt erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Fristen.

  • 1. August 2024: Inkrafttreten der Verordnung
  • Februar 2025: Verbot bestimmter KI-Praktiken
  • 2. August 2025: Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4
  • August 2026: Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme überwiegend anwendbar
  • August 2027: weitere Übergangsfristen für bestimmte Altsysteme laufen aus
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